Rechtsanwältin für Verkehrsunfallrecht


Im Verkehrsunfallrecht erledige ich für Sie die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Neben der Geltendmachung von Reparaturkosten für Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug bearbeite ich auch Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder auf Erstattung von Mietwagen- und Gutachterkosten. 

Da die Haftpflichtversicherungen immer häufiger dazu neigen, die dem Betroffenen entstandenen Reparaturkosten auf der Grundlage eigens erstellter Gutachten zu kürzen, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aber zum erstattungsfähigen Schaden gehören, ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung der sicherste Weg, um für die entstandenen Schäden in vollem Umfang einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Sollte eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit nicht möglich sein, vertrete ich Sie auch im anschließenden Gerichtsverfahren.


Meine Tätigkeit im Verkehrsunfallrecht umfaßt die Geltendmachung von:


  • Reparaturkosten am Fahrzeug
  • Schmerzensgeld
  • Gutachterkosten
  • Nutzungsaufall und Mietwagenkosten


 


Neben dem Verkehrsunfallrecht berate ich Sie als Rechtsanwalt in Neuss zu Vertragsrecht, Familienrecht, Gewerbliches Mietrecht, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Ehegattenunterhalt und als Fachanwältin zu Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsrecht